Belangloses am Blog

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Auf diesen Brief habe ich gewartet wie ein Kind aufs Weihnachtsgeschenk. Nur ist es kein Geschenk.
Seit einem Jahr arbeite ich ja nun wieder und habe das letztes Jahr auch der Rentenstelle gemeldet, damit sie mir die Witwenente wieder kürzen kann. Es kam allerdings keine Reaktion. Ein Anruf brachte nur die Auskunft, dass die Neuberechnung im Juni 2012 erfolgt. Na toll, dann daf ich womöglich eine ganzen Batzen zurückzahlen. Wie ein hypnotisiertes Kaninchen habe ich den Brief angeschaut, bevor ich ihn öffnete. Boah, Glück gehabt, einen Monat muss ich zurückzahlen, den Juli 2012.

Dieser Beitrag wurde geschrieben am Donnerstag, 28. Juni 2012, 09:19 und wurde abgelegt unter "366/2012". Du kannst die Kommentare verfolgen mit RSS 2.0. Du kannst hier einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback senden von deiner eigenen Seite.

4 Kommentare

  1. Anke sagt:

    Hallo, liebe Brigitte,
    wie bekannt mir doch diese Anschrift kommt. Habe bestimmt 5 oder gar 6 Mitteilungen von diesem Amt bekommen ( habe auch darüber im Blog geschrieben ) und jedesmal bekam ich das große Flattern, was denn nun schon wieder sei. Fragebögen über Fragebögen. Berechnung für jede einzelne Rente , Abzüge für Kranken und Pflegekasse für jede Einzelne und die Moral von der Geschicht. Es ist , so dachte ich immer, kein Unterschied zwischen der Erwerbsunfähigkeitsrente,( bei mir jedenfalls nicht ) aber zum Glück tut sich da nichts im Negativen. Gott sei Dank, denn ich habe ja insgesamt eine kleine Rente. Und doch bekomme ich eine Nachzahlung, worüber ich mich freue und auch etwas mehr Altersrente. Allerdings haben sie mir von der Witwenrente 40 Euro abgezogen. Och , das geht doch, gell?

    Sag mal, ist das bei euch auch so schwül? Mir platzt bald mein Schädel.
    Dir ein schönes Wochenende.
    Liebe Grüße, Anke

  2. Elke sagt:

    Na, dann kannst du es ja jetzt verprassen *gg*.
    LG – Elke

  3. blechi-b sagt:

    @Elke: Das habe ich in weiser Voraussicht natürlich auch gemacht. Trotzdem ist es schön, wenn mans behalten kann.

  4. Elke sagt:

    Das Procedere in diesem Fall kenne ich nicht, aber im Zweifelsfall würde ich das Geld, das ich möglicherweise zurückzahlen muss, immer festlegen. So habe ich es früher immer mit der voraussichtlichen Einkommenssteuer gehalten. Aber da hast du ja Glück gehabt – oder?
    Liebe Grüße
    Elke

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